Kirchliche Amtshandlungen

(bitte wenden Sie sich bei Nachfragen an Ihr örtliches Pfarramt - hier klicken)

 

Taufe

Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft aufgenommen. Das wichtigste Element der Tauffeier ist das Wasser. Dreimal wird dem Täufling Wasser über den Kopf gegossen. Dazu spricht die Pfarrerin oder der Pfarrer: Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Patenschaft

Paten verpflichten sich, mit den Eltern zusammen dafür zu sorgen, dass das getaufte Kind sich der Bedeutung der Taufe bewusst wird. Die Patenschaft endet bei der Evangelischen Kirche mit der Konfirmation.

Konfirmation

Bei der Konfirmation werden junge Menschen religionsmündig. Zum ersten Mal sagen sie selbst "Ja" zum christlichen Glauben. Sie bekommen alle Rechte und Pflichten eines erwachsenen Christenmenschen.

Kirchliche Trauung

Die kirchliche Trauung wird mit einem Gottesdienst gefeiert, in dem zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde versprechen, ihren weiteren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Für ihre Ehe bitten sie um Gottes Segen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt, nur damit sind die Partner nach staatlichem Recht verheiratet.

Aufnahme (Eintritt)/Wiedereintritt

Der (Wieder-)Eintritt in die Kirche erfolgt nach einem Aufnahmegespräch. Dieses Gespräch dient der Information, übrigens auch, wenn Sie noch nicht entschieden sind und sich zunächst nur orientieren wollen. Ein (Wieder-)Eintritt ist einfach. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Kircheneintritt. Sie sind dann Mitglied einer Ortsgemeinde und gehören damit zur Evangelischen Kirche.

Übertritt von der Ev.-ref. Kirche in die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers

Will ein Kirchenmitglied der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland zur Ev.-luth. Landeskirche Hannovers übertreten, so kann es dies bei dem zuständigen Pastor der ev.-luth. Kirchengemeinde des Wohnsitzes (Hauptwohnung) erklären. Ein Austritt beim Standesamt ist hier nicht erforderlich.